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Fehlerhafte bzw. unbrauchbare Angaben im Datensatz Kommunikation DSKO

Derzeit erhalten Absender von Daten im ELENA-Verfahren, die bei uns eingegangen und verarbeitet sind, Rückmeldungen in Papierform (falls dies vom Absender so gewünscht ist).

Die Zentrale Speicherstelle erhält nunmehr viele Rücksendungen, die unzustellbar sind, mit den Hinweisen wie z.B.

  • Empfänger unbekannt
  • Empfänger verzogen.

Wir möchten die Absender von ELENA-Daten daher bitten, mit denen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, die Adressangaben, die in den DSKO übernommen werden, zu prüfen und ggf. zu berichtigen.

Ein Beispiel für eine fehlerhafte Adresse:

DEÜV-Mandant, Böblingen

Rückmeldungen in Papierform sind kostenintensiv und für Sie mit Aufwand verbunden. Bitte prüfen Sie, ob Sie auch elektronische Rückmeldungen (per E-Mail oder unter Verwendung von eXTra) annehmen können. Die Einstellung ist im Datensatz Kommunikation (DSKO) an der Stelle 412 vorzunehmen. Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem Anbieter der Software, mit der die Meldungen erstellt wurden, in Verbindung.

In den Gemeinsamen Grundsätzen, Version 1.3(Stand:01.07.2010) wurde im Punkt 6.4.2 folgende Regelung getroffen: 

„Werden bei der Prüfung Fehler festgestellt, erfolgt keine Speicherung der fehlerhaften Daten. Die fehlerhaften Daten werden dem Absender oder Ersteller der Datei entsprechend der Angaben im DSKO bereitgestellt; ab dem 1. Januar 2011 nur noch in elektronischer Form.“ Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2011 durch die ZSS keine Rückmeldungen in Papierform erfolgen, sondern nur noch in elektronischer Form.

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